UMWELT

WIR, ZUSAMMEN, ZUHAUSE AUF DEM WASSER

Umweltschutz im WYC

Als Wassersportler sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung in Sachen Natur- und Umweltschutz bewusst, stellt dies doch eine wesentliche Grundlage für die Akzeptanz des Wassersports, gerade auch des Motorsports, in der Bevölkerung dar. In der Ausübung des Wassersports verpflichten wir uns, auf eine stetige Verbesserung des Umweltschutzes hinzuwirken. Das Ziel ist der schonende Umgang mit unserer natürlichen Lebensgrundlage. Der WYC setzt sich daher für die Förderung der Bildungsarbeit und zum Schutz sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt ein.

Es ist das klare Ziel des Vereins, einen Ausgleich zwischen Naturschutz und den Interessen des Menschen in der Ausübung seiner Freizeitaktivitäten herbeizuführen.

Die „Blaue Flagge“ wird seit 1987 in Europa in Zusammenarbeit mit der „Foundation for Environmental Education“ für jeweils ein Jahr verliehen. Mit dem Umweltsymbol der blauen Flagge wird den Wassersportlern und somit auch dem WYC e.V. die Möglichkeit gegeben, besondere Bemühungen zur Erhaltung der Umwelt unter Beweis zu stellen. Dabei müssen die Antragsteller jährlich belegen, dass Umweltmanagement, -informationen und -kommunikation Bestandteile der Vereinsarbeit sind. Die Kampagne wird durchgeführt für Sportboothäfen, Strände und Badestellen an Binnenseen.

Veranstalter ist in Deutschland die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V.  Die Prämierten und weitere Information sind direkt unter blaue Flagge zu finden.

Das besondere Engagement des WYC e.V. für den Umweltschutz zeigt sich insbesondere in der strengen Umweltordnung, zu der sich alle Mitglieder verpflichtet haben, dem besonders sensiblen Umgang der Mitglieder mit den umliegenden Naturschutzgebieten sowie den regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen rund um das Thema Umweltschutz.

Der WYC e.V. hat sich die Auszeichnung „Blaue Flagge“ 2021 zum 26. Mal in Folge verdient.

Wir sind als Wiesbadener Yacht-Club e.V.  einem sorgsamen Umgang mit unserer Umwelt verpflichtet. Entsprechend unserer Satzung setzen wir uns nachdrücklich für die Belange des ausgewogenen Natur- und Umweltschutzes ein.

Dabei achten wir, die Mitglieder des Yacht-Club e.V., und unsere Gäste darauf, dass

  • die Liegeplätze, sowohl der Steg- und der Wasserbereich, sauber und abfallfrei gehalten werden
  • die Entsorgungsmöglichkeiten sorgfältig genutzt werden und Abfälle jeglicher Art nicht in die Umwelt überführt werden:
    • Wertstoffe, wie Glas, Papier, Verpackungsabfall, Pfandflaschen und Restmüll sind in den jeweiligen Behältern getrennt zu entsorgen.
    • Gerätebatterien z.B. aus Haushalts-, Telekommunikations- und vergleichbaren Geräten können bei den Sonderabfallkleinmengensammlungen der Gebietskörperschaften oder in den Geschäften abgegeben werden.
    • Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie bspw. Altöle, Lösemittel, Fette, Lackreste, Farbschlämme und Kaltreiniger, Pinsel oder verunreinigte Putztücher sind eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen (Sonderabfallkleinmengensammlungen der Gebietskörperschaften).
    • Starterbatterien sind bepfandet und über die Händler der Verwertung zuzuführen.
    • Bordtoiletten mit direktem Auslass dürfen am Steg nicht benutzt werden. Nutzen Sie die WC-Anlage im Clubhaus. Auch im Schiersteiner Hafen oder in den Fließgewässern nutzen wir die Bordtoiletten mit einem direkten Auslass nicht.
    • Chemietoiletten dürfen weder im Wasser noch in den Toiletten entsorgt werden (in Wiesbaden beispielweise Abgabe am Hauptklärwerk 0611-31-9561).
    • Fäkalientanks sind an den öffentlichen Entsorgungsstationen abzusaugen (beispielsweise am Feuerwehrsteg im Schiersteiner Hafen). Wir entleeren die Fäkalientanks nicht in die Gewässer.
    • Das Ablassen von Bilgenwasser ist verboten.
    • Ölhaltiges Bilgenwasser ist über Bilgenentöler zu entsorgen (aktuell Bilgenentöler 6 im Mainmündungsgebiet; Bilgenentölungsgesellschaft mbH· 47119 Duisburg, Telefon: 02 03 – 80 09 – 4 53 oder 4 54).
  • Reparaturarbeiten, bei denen Schmutz ins Wasser gelangen kann (z.B. Schleifarbeiten ohne Auffangbeutel), dürfen am Steg nicht durchgeführt werden. Bei Wartungsarbeiten (insb. Ölwechsel) ist äußerste Sorgfalt geboten.
  • Nur zulässige und genehmigte Unterwasseranstriche dürfen verwendet werden. Zuwiderhandlung können zum Verlust des Liegeplatzes führen.
  • Wir möchten sorgfältig mit den Ressourcen umgehen – der sparsame Umgang mit Trinkwasser ist selbstverständlich. Beim Reinigen der Boote achten wir darauf, dass keine Tenside und andere chemische Zusätze ins Wasser gelangen.
  • In Auen oder Naturschutzgebieten vermeiden wir Lärm oder andere Umwelteinflüsse. Wir meiden den Kontakt zu Tieren und achten Naturschutzregeln – detailliertere Informationen sind in den Befahrungsregeln beschrieben.

Rheinauen, Naturschutz und Wassersport im Rheingau

Vom Heimathafen des WYC e.V. in Schierstein lassen sich Rhein und Main wunderbar erkunden. Innerhalb dieses Revieres finden sich im Rhein zahlreiche wunderschöne Auen, die zum Ankern und Baden einladen.

Zwischen Wiesbaden und Rüdesheim liegen die

  • Eltviller Aue/ Königsklinger Aue
  • Mariannenaue
  • Fulderaue
  • Ilmenaue
  • Rüdesheimer Aue

Damit wir diese wunderschöne Natur weiter für den Wassersport erhalten können, verhalten wir uns rücksichtsvoll.

Für Bootsfahrer gelten in den Stillwasserbereichen und Uferzonen der Naturschutzgebiete folgende Regeln:

  • Höchstgeschwindigkeit 6 km/h.
  • Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Leitwerke ist verboten! Es ist ein Mindestabstand von 15 Metern zu den Ufern einzuhalten.
  • Es ist verboten zu lärmen.
  • Im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ ist das Befahren der Stillwasserbereiche zwischen dem 15. Oktober und 31. März untersagt. Andere Gebiete sind ganzjährig gesperrt.
  • Im Naturschutzgebiet „Mariannen-Aue“ ist das Befahren der gekennzeichneten Stillwasserbereiche zwischen dem 15. Oktober und 31. März untersagt. Andere Gebiete sind ganzjährig gesperrt – siehe Karte

Details zu den Bestimmungen der einzelnen Schutzgebiete sind unter Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) abrufbar auf www.elwis.de.

Aus Respekt gegenüber der Natur sind die Regelungen unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen sind nicht nur mit erheblichen Bußgeldern belegt, sondern bei häufigerer Missachtung sind weiter reichende Einschränkungen für den Wassersport abzusehen. Die derzeit befahrbaren Bereiche sind in der Karte als schraffiert ausgewiesen. Herzlichen Dank für eine entsprechende Beachtung!

Bei Fragen oder Anregungen bitte beim Vorstand Umwelt des WYC e.V. melden (E-Mail: umwelt@wycev.de)

WASSERSTAND