Wiesbadener Yacht Club e.V.
Verantwortung für Natur und Umwelt
Als Wassersportler tragen wir besondere Verantwortung für Natur und Umwelt.
Umweltregeln
- die Liegeplätze, sowohl der Steg- und der Wasserbereich, sauber und abfallfrei gehalten werden
- die Entsorgungsmöglichkeiten sorgfältig genutzt werden und Abfälle jeglicher Art nicht in die Umwelt überführt werden
- Wertstoffe, wie Glas, Papier, Verpackungsabfall, Pfandflaschen und Restmüll sind in den jeweiligen Behältern getrennt zu entsorgen.
- Gerätebatterien z.B. aus Haushalts-, Telekommunikations- und vergleichbaren Geräten können bei den Sonderabfallkleinmengensammlungen der Gebietskörperschaften oder in den Geschäften abgegeben werden.
- Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie bspw. Altöle, Lösemittel, Fette, Lackreste, Farbschlämme und Kaltreiniger, Pinsel oder verunreinigte Putztücher sind eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen (Sonderabfallkleinmengensammlungen der Gebietskörperschaften).
- Starterbatterien sind bepfandet und über die Händler der Verwertung zuzuführen.
- Bordtoiletten mit direktem Auslass dürfen am Steg nicht benutzt werden. Nutzen Sie die WC-Anlage im Clubhaus. Auch im Schiersteiner Hafen oder in den Fließgewässern nutzen wir die Bordtoiletten mit einem direkten Auslass nicht.
- Chemietoiletten dürfen weder im Wasser noch in den Toiletten entsorgt werden (in Wiesbaden beispielweise Abgabe am Hauptklärwerk 0611-31-9561).
- Fäkalientanks sind an den öffentlichen Entsorgungsstationen abzusaugen (beispielsweise am Feuerwehrsteg im Schiersteiner Hafen). Wir entleeren die Fäkalientanks nicht in die Gewässer
- Das Ablassen von Bilgenwasser ist verboten.
- Ölhaltiges Bilgenwasser ist über Bilgenentöler zu entsorgen (aktuell Bilgenentöler 6 im Mainmündungsgebiet; Bilgenentölungsgesellschaft mbH· 47119 Duisburg, Telefon: 02 03 – 80 09 – 4 53 oder 4 54).
- Reparaturarbeiten, bei denen Schmutz ins Wasser gelangen kann (z.B. Schleifarbeiten ohne Auffangbeutel), dürfen am Steg nicht durchgeführt werden. Bei Wartungsarbeiten (insb. Ölwechsel) ist äußerste Sorgfalt geboten.
- Nur zulässige und genehmigte Unterwasseranstriche dürfen verwendet werden. Zuwiderhandlung können zum Verlust des Liegeplatzes führen.
- Wir möchten sorgfältig mit den Ressourcen umgehen – der sparsame Umgang mit Trinkwasser ist selbstverständlich. Beim Reinigen der Boote achten wir darauf, dass keine Tenside und andere chemische Zusätze ins Wasser gelangen.
- In Auen oder Naturschutzgebieten vermeiden wir Lärm oder andere Umwelteinflüsse. Wir meiden den Kontakt zu Tieren und achten Naturschutzregeln – detailliertere Informationen sind in den Befahrungsregeln beschrieben.
Naturschutzgebiete
Rheinauen, Naturschutz und Wassersport im Rheingau
Vom Heimathafen des WYC e.V. in Schierstein lassen sich Rhein und Main wunderbar erkunden. Innerhalb dieses Revieres finden sich im Rhein zahlreiche wunderschöne Auen, die zum Ankern und Baden einladen.
Zwischen Wiesbaden und Rüdesheim liegen die
- Eltviller Aue/ Königsklinger Aue
- Mariannenaue
- Fulderaue
- Ilmenaue
- Rüdesheimer Aue
Damit wir diese wunderschöne Natur weiter für den Wassersport erhalten können, verhalten wir uns rücksichtsvoll.
Für Bootsfahrer gelten in den Stillwasserbereichen und Uferzonen der Naturschutzgebiete folgende Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit 6 km/h.
- Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Leitwerke ist verboten! Es ist ein Mindestabstand von 15 Metern zu den Ufern einzuhalten.
- Es ist verboten zu lärmen.
- Im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ ist das Befahren der Stillwasserbereiche zwischen dem 15. Oktober und 31. März untersagt. Andere Gebiete sind ganzjährig gesperrt.
- Im Naturschutzgebiet „Mariannen-Aue“ ist das Befahren der gekennzeichneten Stillwasserbereiche zwischen dem 15. Oktober und 31. März untersagt. Andere Gebiete sind ganzjährig gesperrt – siehe Karte
Details zu den Bestimmungen der einzelnen Schutzgebiete sind unter Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) abrufbar auf www.elwis.de.
Aus Respekt gegenüber der Natur sind die Regelungen unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen sind nicht nur mit erheblichen Bußgeldern belegt, sondern bei häufigerer Missachtung sind weiter reichende Einschränkungen für den Wassersport abzusehen. Die derzeit befahrbaren Bereiche sind in der Karte als schraffiert ausgewiesen. Herzlichen Dank für eine entsprechende Beachtung!
Bei Fragen oder Anregungen bitte beim Vorstand Umwelt des WYC e.V. melden (E-Mail: umwelt@wycev.de)
